AGBs



Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. GELTUNGSBEREICH

1.1. Wir machen diese Geschäftsbedingungen zum Gegenstand und Inhalt eines jeden von uns unterbreiteten
Angebotes und führen uns erteilte Aufträge auf Lieferung und/oder Leistung ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen aus, soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
1.2. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht
noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Sie werden auch dann Vertragsinhalt, wenn sie dem
Vertragspartner nicht mit dem Angebot zugeleitet oder sonst wie vor Abschluss des Vertrages übergeben oder
zur Kenntnis gebracht worden sind, der Vertragspartner jedoch Vollkaufmann im Sinne des Gesetzes ist und er
aufgrund früherer Geschäftsverbindung, sei es durch früheren Vertragsschluss, frühere Angebote von uns oder
früheren Geschäftsverhandlungen mit uns Kenntnis von diesen Geschäftsbedingungen erhalten hat.
1.3. Allgemeine Geschäfts- oder Vertragsbedingungen eines Kunden werden selbst dann nicht Bestandteil oder
Inhalt des mit uns geschlossenen Vertrages, wenn sie der Kunde regelmäßig auch für Bestellungen oder
Auftragserteilungen verwendet.
1.4. Änderungen oder Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie für den
einzelnen Vertrag oder gegenüber einem Kunden grundsätzlich schriftlich bestätigt haben.

2. PREISE

2.1. Alle Preise gelten zuzüglich der gesetzlichen MWST. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung
Eigentum der TANK RECORDS. Die bei der CD-Herstellung möglicherweise anfallenden GEMA-Kosten,
Nachbearbeitungen der Lithofilme, Premasterkosten und zusätzlichen Frachtkosten werden dem Auftraggeber
zusätzlich in Rechnung gestellt, es sei denn, im schriftlichen Angebot ist dies ausdrücklich anders vereinbart.

3. LIEFER- UND LEISTUNGSZEIT, LIEFERVERZUG

3.1. Die in unserer Homepage genannten Liefertermine von ca. 10 Werktagen sind grundsätzlich als
unverbindlich anzusehen. Die Erfahrung hat gezeigt, dass diese Termine aber in den meisten Fällen eingehalten
werden. Ein fester Liefertermin kann nur zugesagt werden, wenn er schriftlich mit dem Kunden vereinbart wird.
3.2. Liefertermine, die wir nach Erhalt einer vollständigen Bestellung angegeben, stehen stets unter dem
Vorbehalt, dass wir bezüglich des bestellten Artikels selbst richtig, rechtzeitig und vollständig beliefert werden.
3.3. Teillieferungen werden nur mit Absprache des Kunden getätigt.
3.4. Bei einem Überschreiten des angegebenen Liefertermins kommen wir nur in Verzug, wenn wir trotz
schriftlicher Mahnung und Nachfristsetzung durch den Kunden nicht liefern, die Nachfrist muss mindestens 2
Wochen betragen. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (z.B. von uns nicht zu vertretene Schwierigkeiten selbst beliefert zu werden, Betriebsstörungen, Streik, behördlichen Anordnungen usw...), auch wenn diese bei unserem Lieferanten vorliegen, haben wir selbst im Hinblick auf verbindlich vereinbarte Lieferoder Leistungstermine nicht zu vertreten. In einem solchen Fall sind wir berechtigt, durch schriftliche Mitteilung an den Kunden den Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung um die Dauer der Behinderung sowie einer anschließenden angemessenen Nachlauffrist hinauszuschieben oder, nach unserer Wahl, wegen des noch nicht erfüllten Teils der Lieferung oder Leistung vom Vertrages zurückzutreten.
3.5. Im Falle unseres Verzuges ist der Kunde berechtigt nach Ablauf der von ihm schriftlich zu setzenden
Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Darüber hinausgehende Ansprüche des Kunden, insbesondere
Schadenersatzansprüche gleich welcher Art, sind ausgeschlossen, es sei denn, unser eigenes vorsätzliches oder
zumindest grob fahrlässiges Verhalten ist Ursache des Verzuges.

4. ANGEBOTE, VERTRAGSSCHLUSS

4.1. Unsere Kunden können ebenfalls Online über das Internet bestellen. Angebote in unserer Web-Seite sind
grundsätzlich unverbindlich und kleine Änderungen können den Angebotspreis erhöhen oder verringern, es sei
denn, dass wir ausdrücklich die Verbindlichkeit eines Angebotes bestätigen. Ein Vertrag kommt erst mit uns
zustande, wenn wir einem Kunden eine schriftliche Bestätigung (per Email, Fax oder Brief) zusenden oder die
Ware versenden.

5. GERICHTSSTAND

5.1. Als Gerichtsstand ist Neustadt vereinbart.

6. ZAHLUNG, ZAHLUNGSVERZUG

6.1. Soweit wir bei uns bestellte Artikel nicht per Barnachnahme ausliefern, sind unsere Rechnungen innerhalb
von 2 Wochen und ohne Abzug zu bezahlen (per Überweisung, Lastschrift oder Scheck).
6.2. Jedwede Zahlung eines Kunden dürfen wir zunächst auf die älteste Schuld des Kunden, soweit bezüglich
einer älteren Schuld bereits Kosten und/oder Zinsen entstanden sind, zunächst auf die Kosten und dann die
Zinsen verrechnen, selbst wenn der Kunde eine anderslautende Leistungsbestimmung vorgenommen hat.
6.3. Der Kunde kommt in Verzug, wenn er bei einer Warenlieferung per Nachnahme die Annahme verweigert
oder im Falle der Vorkasse oder der Lieferung gegen Rechnung die von ihm geschuldete Zahlung trotz Mahnung
ganz oder teilweise nicht leistet. Ab dem Tage des Verzuges (2 Wochen ab Rechnungsstellung) sind wir
berechtigt, Sollzinsen zu verlangen, die den tatsächlich an die Bank gezahlten Sollzinsen entsprechen.
6.4. Gerät ein Kunde im Rahmen bestehender Geschäftsbeziehungen in Zahlungsverzug oder stellt er seine
Zahlungen ein oder werden andere Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, sind wir berechtigt, sämtliche uns gegenüber diesem Kunden zustehenden Ansprüche fällig zu stellen.
7. VERSAND UND GEFAHRÜBERGANG, TRANSPORTVERSICHERUNG
7.1. Wir versenden bei uns bestellte Artikel grundsätzlich gegen Vorkasse oder Rechnung. Der Versand erfolgt
über einen Paketdienst, mit der Post, oder einer Spedition.

8. EIGENTUMSVORBEHALT

8.1. Alle von uns gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der TANK RECORDS.
8.2. Solange der Kunde nicht in Verzug ist, ist er berechtigt, die gelieferte Ware im ordnungsgemäßen
Geschäftsverkehr zu verarbeiten und/oder weiter zu veräußern. Die ihm aus dem Weiterverkauf oder aus einemsonstigen Grund bezüglich der Vorbehaltsware zustehenden Ansprüche gegen Dritte tritt der Kunde bereits hiermit und im Vorwege sicherungshalber an uns ab, wir nehmen diese Abtretung hiermit an. Gleichzeitig ermächtigen wir den Kunden widerruflich, die abgetretenen Forderungen weiterhin im eigenen Namen und auf eigene Rechnung einzubeziehen. Im Falle des Widerrufs und auf unsere Aufforderung hat der Kunde die erfolgte Abtretung gegenüber seinem Schuldner offen zu legen und uns die zum Forderungseinzug erforderlichen Unterlagen (Lieferscheine, Rechnungen usw...) vorzulegen.
8.3. Erlischt unser Vorbehaltungseigentum durch Verarbeitung von uns gelieferter Artikel (z.B. durch Verbindung mit anderen Sachen), so überträgt der Kunde bereits hiermit auf uns das Miteigentum an der durch Verbindung entstandenen einheitlichen Sachen. Die Übergabe wird dadurch ersetzt, dass der Kunde die durch Verbindung entstandene neue Sache für uns unentgeltlich mit verwahrt.
8.4. Machen Dritte Rechte hinsichtlich der Vorbehaltsware geltend, z.B. im Falle einer Pfändung, hat der Kunde
auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Kosten einer ggf. erforderlich
werdenden Intervention durch uns hat der Kunde zu erstatten.

9. GEWÄHRLEISTUNG, MÄNGELRÜGE, HAFTUNG

9.1. Wir stehen dafür ein, dass von uns gelieferte Artikel frei von Fabrikations- und/oder Materialfehlern sind.
9.2. Der Kunde hat die ihm von uns gelieferte Ware unverzüglich bei Empfang auf vertragsgemäße
Beschaffenheit und ordnungsgemäße Funktion zu untersuchen und uns unverzüglich, spätestens aber eine
Woche nach Erhalt der Warenlieferung, etwaige Mängel, Fehler oder Schäden schriftlich mitzuteilen. Für
verspätet angezeigte Mängel, Fehler oder Schäden leisten wir keine Gewähr, es sei denn, diese waren bei
ordnungsgemäßer Überprüfung durch den Kunden nicht festzustellen. Die Beweislast hierfür trägt der Kunde.
9.3. Unsere Gewährleistungsfrist beträgt 3 Monate.
9.4. Unsere Gewährleistungsverpflichtung erstreckt sich nicht auf Mängel, Fehler oder Schäden, die durch
unsachgemäße oder gewaltsame Behandlung der gelieferten Ware durch den Kunden oder nicht zu unserem
Verantwortungsbereich gehörige dritte Personen entstehen.
9.5. Wir leisten keine Gewähr durch Nachbesserung oder, nach unserer Wahl, durch Ersatzlieferung. Hierzu hat
uns der Kunde den beanstandeten Artikel vollständig in der Originalverpackung zuzusenden und hierbei die
beanstandeten Mängel, Fehler oder Schäden so ausführlich wie möglich zu beschreiben. Gefahr und Kosten der
Zusendung beanstandeter Ware an uns und der anschließenden Rücksendung, auch im Falle einer
Ersatzlieferung trägt der Kunde. Diese Regelung gilt auch bei Inanspruchnahme einer Garantieleistung des
Herstellers über uns nach Ablauf unserer Gewährleistungsverpflichtung.
9.6. Ein Recht auf Wandlung oder Minderung steht dem Kunden erst zu, wenn wir unserer Verpflichtung zur
Nachbesserung oder Ersatzlieferung trotz schriftlicher Aufforderung und Setzung einer angemessenen Nachfrist nicht nachkommen oder mindestens 2 Versuche zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht zur Behebung des Mangels, Fehlers oder Schadens führen.
9.7. Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz, z.B. wegen Nichterfüllung, Verschulden bei Vertragsschluss,
Verletzung vertraglicher Nebenverpflichtungen, für Mangelfolgeschäden, aus unerlaubter Handlung und
sonstigen Rechtsgründen sind ausgeschlossen, es sei denn, wir haften wegen des Fehlens einer zugesicherten
Eigenschaft oder wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit.
9.8. Eine Gewährleistung erfolgt nur gegenüber unserem Kunden, die Abtretung von gegen uns bestehenden
Gewährleistungsansprüchen ist ausgeschlossen.
9.9. Ergibt die Überprüfung eines reklamierten, uns wieder zugesandten Artikels, dass der vom Kunden geltend
gemachte Fehler oder Schaden nicht vorliegt, der Artikel vielmehr mangel- und fehlerfrei ist, sind wir berechtigt, dem Kunden die Prüfkosten nach tatsächlichem Aufwand gegen Barzahlung bei Abholung zu belasten bzw. bei Rücksendung des Artikels mit den Versandspesen per Barnachnahme zu erheben.
10. Sonstige Schadensersatzhaftung
10.1. Die Bestimmungen in Nr. 7 Ziff. 3 (d) bis (g) gelten auch für Schadensersatzansprüche wegen sonstiger
Pflichtverletzungen von Tank Records. Im Fall der Verletzung einer vorvertraglichen Pflicht oder eines schon bei
Vertragsschluss bestehenden Leistungshindernisses beschränkt sich die Ersatzpflicht von Tank Records auf das
negative Interesse. Tank Records haftet - außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit - nicht für die Freiheit von Schutzrechten Dritter.
11. Obliegenheiten des Bestellers
11.1. Der Besteller übergibt Tank Records kostenfrei sämtliche für die Herstellung der Ton-, Bild- und sonstigen
Datenträgern erforderlichen Fertigungsmaterialien wie Masterbänder, Druckfilme, Lithografien etc. in der
Produktionsstätte am Sitz von Tank Records.
11.2. Die Übergabe der Fertigungsmaterialien stellt eine Mitwirkungshandlung des Bestellers dar. Tank Records
ist nicht verpflichtet, die vom Besteller übergebenen Materialien auf ihre Qualität und Eignung in inhaltlicher und technischer Hinsicht zu überprüfen.
11.3. Tank Records haftet nicht für Mängel und Schäden, die sich daraus ergeben, dass die übergebenen
Fertigungsmaterialien mangelhaft oder schadhaft sind.
11.4. Für Fertigungsmaterialien übernimmt Tank Records eine Verwahrung für maximal 12 Monate. Danach ist
Tank Records berechtigt, die Fertigungsmaterialien unfrei an den Besteller zurückzusenden. Erfolgt eine
Nachauflage der Ware erst nach Ablauf von 24 Monaten, werden die Kosten für ein neues Glasmastering in
Rechnung gestellt.

12. Rechtsgarantie

12.1. Der Besteller garantiert, dass er berechtigt ist, die Ton-, Bild- oder sonstigen Datenträger vervielfältigen zu dürfen. Er garantiert insbesondere, dass die Vervielfältigung nicht gegen Urheber- und verwandte Schutzrechte, sonstige gewerbliche Schutzrechte, das Wettbewerbsrecht, Strafgesetze oder Jugendschutzbestimmungen verstößt.
12.2. Der Besteller trägt die alleinige Verantwortung für den Erwerb von Nutzungsrechten von
Verwertungsgesellschaften, die für die Vervielfältigung und den Vertrieb der Ton-, Bild- oder sonstigen
Datenträger erforderlich sind. Sollte aufgrund Vereinbarung der Parteien die Anmeldung und Bezahlung solcher
Lizenzen durch Tank Records erfolgen, ist Tank Records berechtigt, die dabei anfallenden Auslagen vom
Besteller als Vorauszahlung zu fordern und die Produktion der Ton-, Bild- oder sonstigen Datenträger solange
einzustellen, wie der Besteller die erforderliche Vorauszahlung nicht erbracht hat.
12.3. Der Besteller wird Tank Records in diesem Falle außerdem spätestens mit Übergabe der
Fertigungsmaterialien alle Informationen mitteilen, die für die ordnungsgemäße Anmeldung bei allen
einschlägigen Verwertungsgesellschaften benötigt werden.
12.4. Wenn Tank Records von Dritten wegen der Verletzung eines der vorgenannten Rechte in Anspruch
genommen wird, stellt der Besteller Tank Records von allen Kosten, die mit der Inanspruchnahme verbunden
sind, einschließlich der Gerichts- und Rechtsanwaltskosten frei. Tank Records ist nicht verpflichtet, sich gegen die Inanspruchnahme zu verteidigen.
12.5. Sobald Tank Records von Dritten wegen der Verletzung eines der genannten Rechte in Anspruch
genommen wird, wird Tank Records den Besteller darüber unverzüglich benachrichtigen. Der Besteller ist
verpflichtet, mit dem Dritten unverzüglich Kontakt aufzunehmen und sich zur Verantwortung für die Herstellung zu bekennen.

13 SALVATORISCHE KLAUSEL

13.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam, nichtig oder nicht durchführbar
sein, soll dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berühren. Erweist sich eine Bestimmung als
unwirksam, nichtig oder undurchführbar, ist sie durch rechtlich zulässige bzw. durchführbare Regelung zu
ersetzen, die dem beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck der nichtigen oder undurchführbaren Bestimmung am
nächsten kommt. Entsprechendes gilt, sofern sich hinsichtlich dieser Geschäftsbedingungen eine
ergänzungsbedürftige Lücke ergibt

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